MIMMIs – Erlaubnis §11

mimmi

Seit dem 1. August 2014 gilt ein neues Tierschutzgesetz. Nach diesem sind alle verpflichtet, die Katzen pflegen und sie dann vermittelt, eine Genehmigung dafür einzuholen.
Diese bekommt man, wenn man ein tadelloses Führungszeugnis hat, erfolgreich eine schriftliche Sachkundeprüfung mit anschliessendem ausführlichen Fachgespräch ablegt und dann noch eine praktische Prüfung meistert. Diese theoretische und praktische Sachkundeprüfung habe ich erfolgreich absolviert und ich habe nun die amtliche Erlaubnis nach § 11 TSG, das zu tun, was ich immer schon getan habe…..

Es wurde von Seiten des Veterinäramtes auch geprüft, ob meine Katzen auch artgerecht untergebracht sind. Ich glaube, ich kann sagen, das sind sie in für den Tierschutz vorbildliche Weise.

Alle Katzen sind selbstverständlich kastriert und geimpft (soweit es ihr Gesundheitszustand zulässt). Ich habe eine Quarantänestation (unser großes Bad mit zwei Räumen, wir haben ja noch zusätzlich das Gästebad), ein großes Katzenzimmer mit Catwalk und allen Annehmlichkeiten und noch ein Gästezimmer, wo ich neben zweibeinigen auch mal vierbeinige Gäste unterbringen kann. Sowohl im Katzenzimmer als auch im Gästezimmer steht ein (Menschen)bett, so dass ich auch schwer kranke Tiere nachts beaufsichtigen kann. Und natürlich brauchen kranke Katzen viel Zuwendung und das bedeutet eben auch, dass sie nicht viel alleine sein sollen. Da ich tagsüber zwar regelmässig nach den Miezen gucken kann, aber ja auch einen Beruf habe, schlafe ich dann bei den Sorgenkätzchen, so dass sie genug Ansprache und Fürsorge bekommen.

Eine Käfighaltung, um Pflegekatzen zu separieren, wird im Tierschutz anscheinend immer mehr zur akzeptablen Unterbringungsform. Das lehne ich konsequent ab. Natürlich gibt es Fälle, wo es unumgänglich ist, eine Katze in einem Käfig zu halten, weil sie operiert wurde und sich nicht bewegen darf. Oder wenn sie sehr krank ist und Infusionen braucht. Und in Tierheimen. Dann ist es natürlich nicht zu umgehen. Aber auch nur dann!

Im Prinzip leben aber alle Katzen mit uns zusammen und können durch die Katzenklappe in den fast 5.000 qm großen Garten, der gesichert ist. Dort können sich blinde und dreibeinige, aber auch alle anderen gefahrlos austoben, Vögelchen beobachten, Mäuse jagen oder am Teich relaxen. Alle Katzen haben Zugang zu fast allen Zimmern unseres großen Hauses und können sich zurückziehen, wenn ihnen danach ist. Freier Zugang zu hochwertigem Futter ist auch selbstverständlich.

Unser Zuhause ist zwar ein Katzenparadies, aber es ist in erster Linie ein Haus für Menschen und kein Tierheim. Darauf lege ich Wert. Ich gehöre nicht zu den „Tierschützern“, für die es das arme Tier auf der einen Seite und die „Bestie Mensch“ auf der anderen Seite gibt. Klar, es gibt sehr viel Leid und Unrecht und das ist von Menschen gemacht. Drum versuche ich eben, ein ganz kleines bisschen davon wieder gut zu machen. Und behinderten, kranken, alten oder misshandelten Katzen ein selbstbestimmtes und artgerechtes Leben zu ermöglichen. Oftmals helfe ich auch Menschen damit. Es ist sehr schön, wenn es allen hilft. Und mich macht es glücklich.

Im Sommer 2020 habe ich noch den § 11er für den Import gemacht. Verbunden war damit eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung. Die Amtsveterinärin hat sich auch alle Räumlichkeiten noch mal angeschaut und sie für sehr gut befunden. Ich habe jetzt nicht vor, in den Auslandstierschutz einzusteigen, aber ich will meiner Freundin Lyly in Kairo ab und zu helfen. Und es soll alles seine Richtigkeit haben.